Der Dezember ist nicht nur Lichterglanz und Lebkuchen – er bringt jedes Jahr auch Rechtsänderungen, Stichtage und neue Verbraucherregeln. 2025 ist da keine Ausnahme. Hier finden Sie kompakt und verständlich, was sich jetzt konkret ändert, wo Deadlines liegen und wie Sie die Neuerungen für sich nutzen.
Rente: Zuschlag wird "verrentet" & Barauszahlung endet
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente: Seit 1. Dezember 2025 wird der bisher separat gezahlte Zuschlag fest in die Monatsrente integriert („verrentet“). Grundlage ist der neue § 307i SGB VI. Je nach Rentenbeginn gibt es 7,5 % bzw. 4,5 % Zuschlag auf die persönlichen Entgeltpunkte – die Anpassung erfolgt automatisch, ohne Antrag. Wichtig: Da der Zuschlag nun als Einkommen zählt, kann er auf Sozialleistungen oder Hinterbliebenenrenten angerechnet werden.
Barauszahlung von Renten: Die Deutsche Post stellt Ende Dezember 2025 die Bargeldauszahlung („Zahlungsanweisung zur Verrechnung“) endgültig ein; ab Januar 2026 erfolgen Renten nur noch per Überweisung. Wer noch kein Konto hat, sollte sofort ein Giro- oder Basiskonto eröffnen, sonst drohen Verzögerungen.
Online-Handel: Der Widerrufsbutton kommt
Ab 19. Dezember 2025 wird ein Widerrufsbutton gesetzlich eingeführt – er macht den Online-Widerruf einfacher und transparenter. Für Shops wird die verpflichtende Umsetzung allerdings erst bis zum 19. Juni 2026 eingefordert; wer sie verpasst, riskiert Abmahnungen und verlängerte Widerrufsfristen.
Tipp: Prüfen Sie bei Ihren Weihnachtseinkäufen, ob der Anbieter den Button schon anbietet – das spart Zeit und Nerven beim Rückversand
Energie: Mehr Transparenz bei Preisänderungen
Gesundheit: Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Im Dezember legen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest; erwartet wird im Durchschnitt 2,9 %. Steigt dein Beitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst zu einer anderen Kasse wechseln.
Verkehr & Mobilität: Fahrplanwechsel und Fernlenk-Verordnung
Deutsche Bahn – Winterfahrplan ab 14. Dezember 2025:
- Mehr ICE-Verbindungen auf stark nachgefragten Achsen (u. a. Hamburg–Frankfurt, Berlin–München) und zusätzliche Sprinter; teilweise Halbstundentakt für 21 Städte. Ticketpreise bleiben stabil.
- Gleichzeitig fallen schwach genutzte Verbindungen weg; international gibt es neue Direktfahrten (z. B. Leipzig–Krakau, erweiterte Schweiz‑Anbindung)
Balkonkraftwerke: Einfacherer Anschluss
Post & Fristen: Weihnachtspost und Nebenkosten
Weihnachtspost rechtzeitig versenden: Für Briefe, Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands empfiehlt die Post spätestens den 20. Dezember; per Express geht es auch noch am 22. Dezember. (Wer international verschickt, sollte früher dran sein.)
Arbeit & Absicherung: Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist bis 31. Dezember 2025 auf max. 24 Monate verlängert (statt regulär 12). Danach soll wieder die gesetzliche Dauer gelten; eine weitere Verlängerung bis Ende 2026 wurde politisch in Aussicht gestellt. Unternehmen müssen die Fortführung begründen und die Anzeige entsprechend aktualisieren.
Steuer & Energieformalitäten (für Betriebe)
Für Unternehmen sind Anträge auf Strom- und Energiesteuerentlastung seit 1. Januar 2025 verpflichtend digital über das Zoll‑Portal (IVVA) einzureichen; die frühere Papierabgabe entfällt. Die Fristen orientieren sich an der Festsetzungsfrist, in der Praxis oft bis Jahresende des Folgejahres.





