Energetische Sanierung

Energetische Sanierung

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Ihr Haus ist in die Jahre gekommen und braucht ein energetisches Upgrade? Die Sanierungskosten müssen Sie nicht allein stemmen. Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle staatliche Zuschüsse und Förderkredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine energetische Sanierung ist nicht nur für die Umwelt gut. Sie sorgen damit auch für einen besseren Wohnkomfort und entlasten langfristig Ihren Geldbeutel.
  • Förderungen für die energetische Sanierung – also Kredite, Zuschüsse und Tilgungszuschüsse –  haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Programm.
  • Manchmal lassen sich Fördermittel auch kombinieren.

Das können Sie tun

  • Seit 2024 gilt die sogenannte Sanierungspflicht. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) musst du spätestens zwei Jahre nach Einzug deine Bestandsimmobilie sanieren.
  • Dafür benötigen Sie professionelle Unterstützung durch einen Energieeffizienzexperten. Das ist für die meisten Förderungen sogar verpflichtend.
  • Den Förderantrag müssen Sie vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen stellen.

Förderprogramme für eine energetische Sanierung: Diese Maßnahmen werden 2025 gefördert

Für Kredite und Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Doch welche Sanierungsmaßnahmen werden letztlich gefördert oder bezuschusst? Das erfahren Sie jetzt.

Förderung der Energieberatung

Die erste förderfähige Maßnahme ist die Energieberatung. Sie wird durch das BAFA gefördert und „soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann“ (Quelle: BAFA). Gefördert werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:

  • maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

 

Außerdem existiert noch eine zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümer. Es gibt einmal 250 Euro „pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung“. 

Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

Das BAFA fördert die Fachplanung und Baubegleitung mit einem Fördersatz von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese Ausgaben sind „gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit – insgesamt auf maximal 20.000 Euro“ (Quelle: BAFA Schwäbisch Hall)

Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen

Energetische Einzelmaßnahmen fördern sowohl die KfW als auch das BAFA.

Kredit Nr. 270

Der Kredit Nr. 270 ist ein Förderkredit für Storm und Wärme mit einem effektiven Jahreszins ab 3,76 Prozent und einer Kreditsumme bis 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Inbegriffen sind unter anderem Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie für Netze und Speicher. Der Kredit ist sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen gedacht.

Kredit Nr. 358, 359

Beim Kredit Nr. 358, 359 handelt es sich um einen Ergänzungskredit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,01 Prozent und einer Kreditsumme von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Er dient zur Umschuldung oder Nachfinanzierung für Privatpersonen, die „eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungs­bescheid des BAFA (…) auf ihren Namen vor­weisen können, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt“ (Quelle: KfW).

KfW-Kredit Nr. 159: Altersgerechter Umbau

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht nur energetisch sanieren, sondern auch barrierefrei gestalten und altersgerecht umbauen wollen, können Sie dafür Fördermittel einstreichen. Allerdings können Sie nicht einfach drauflos sanieren. Die KfW hat ziemlich genau festgelegt, welche Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung sie fördert.

Für diesen Umbau gibt es den Kredit Nr. 159: 

  • Förderkredit: ab einem effektiven Jahreszins von 2,30 Prozent
  • Kreditsumme: bis zu 50.000 Euro
  • Geförderte Maßnahmen: an Haus und Wohnung zur Reduzierung von Barrieren und einem verbesserten Einbruch­schutz

Mehr Informationen finden Sie auf der KfW-Website.

KfW-Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung

Der derzeit einzige Sanierungszuschuss durch die KfW ist die Heizungsförderung. Sie bezuschusst bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen und klimafreundlichen Heizung. 

Förderung bei energetischer Komplettsanierung:

Für die energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden gibt es eine Förderung durch die KfW. Der Kredit Nr. 261 umfasst folgende Bestandteile:

  • Förderkredit: ab einem effektiven Jahreszins von 2,32 Prozent
  • Fördersumme: bis zu 150.000 Euro Kreditsumme je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 und 45 Prozent möglich
  • Kombination mit anderen Fördermitteln: zum Beispiel für die Baubegleitung

Wichtig:

Sie planen eine Sanierung und benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns an

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